Beratungsqualität
Makler, die Mitglied der Brancheninitiative Traumberuf Makler - Pro Maklerberatung sind, verpflichten sich zu hohen Qualitätsstandards im Sinne des Verbraucherschutzes und zur Erhöhung der Beratungsqualität.
Aus dem Anforderungsprofil:
Makler ...
- ... haben einen Sachkundenachweis (§ 34d GewO)
- ... haben eine Erstinformationspflicht (§ 11 VersVermV)
- ... sind verpflichtet, bestmöglich zu beraten und jede Empfehlung zu begründen (§ 6 des VVG)
- ... verwalten, betreuen und aktualisieren Ihre Verträge
- ... sind Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht versichert
- ... sind im IHK-Vermittlerregister eingetragen (Person/Unternehmen)
- ... haben ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und Gewerbezentralregister
- ... nutzen Maklermandat und Beratungsprotokoll
BiTMA-Makler verpflichten sich ...
- ... nach bestem Wissen und Gewissen die Kundenwünsche zu berücksichtigen.
- ... die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu achten.
- ... verschiedene Versicherungs- und Finanzangebote ausschließlich im Interesse des Kunden zu vergleichen und verpflichten sich, individuelle Versicherungs-, Anlage- oder Finanzierungsvorschläge zu unterbreiten.
- ... einen aktuellen Marktüberblick zu haben und sich stets über Produkt- und Tarifentwicklungen zu informieren.
- ... nur in den Beratungsfeldern aktiv zu sein, in denen sie nachweislich Expertise besitzen.
- ... Produkte anzubieten, die sie persönlich nachvollziehen und erläutern können und die einwandfrei den rechtlichen Bestimmungen und moralischen Grundsätzen entsprechen.
- ... sich fortlaufend weiter zu bilden.
- ... regelmäßig ihre Kunden zu kontaktieren und zu informieren.
- ... über Kaufmannseigenschaften gemäß HGB zu verfügen.
- ... Maklermandate und Beratungsprotokolle zu verwenden.




