Maklereid
Finanz- und Versicherungsberatung braucht Qualität und Unabhängigkeit
Finanz- und Versicherungsberatung ist Vertrauensache. Als Kunde sollte man sich hier auf Qualität von Berater und Produkt verlassen können. Ein wichtiger Baustein der Beratung ist dabei, dass der Berater allein im Interesse des Kunden berät. Genau dafür steht die Beratung durch den Finanz- und Versicherungsmakler.
Makler ist ein Beruf mit langer Tradition und seit Jahrhunderten eine ehrenhafte Arbeit im Auftrag und allein im Interesse des Kunden. Die Kampagne "Maklereid" der Brancheninitiative Traumberuf Makler - Pro Maklerberatung (BiTMA e.V.), läßt die Tradition wieder aufleben und macht damit auch symbolisch die Werte des Maklerberufes sichtbar.
Unsere BiTMA-Makler legen höchsten Wert auf Beratungsqualität und sind sind stolz auf Ihren Beruf und Ihre Expertise, die Sie im Interesse der Kunden einsetzen. Sie stehen perösnlich und öffentlich für diese Ideale ein und geloben die Einhaltung mit folgendem Eid:
Der moderne Eid für Finanz- und Versicherungsmakler:
Ich gelobe
...dass ich als unabhängiger Sachwalter, ausschließlich im Interesse meiner Kunden agiere.
... bedarfsgerecht zu beraten und den persönlichen Versicherungs- und Vorsorgebedarf meiner Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu befriedigen.
....dass ich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die gültigen Gesetzte beachte und ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen keinem Produktanbieter verpflichtet bin oder in einem wie auch immer gearteten Abhängigkeitsverhältnis zu diesen stehe.
...dass ich die Qualität meiner Beratung und Professionalität meiner Dienstleistung durch Weiterbildung und Qualifizierung meiner selbst stetig sichere und weiterentwickele.
BiTMA-Maklereid
Eine Galerie der
BiTMA-Makler, diesen Maklereid abgelegt haben, finden Sie unter www.maklereid.de “Ich schwöre,... das ich in meinem mir anbefohlnen Mäklerdienst mich getreu und redlich will verhalten, den Kauffmann nach meinem besten Verstande und Gewissen aufrichtig bedienen, was mir anvertrauet, zu deren Besten richten, keine eigenen Handlungen oder Kauffmannschaft nach Factoreyen für mich selbstens treiben, noch durch andere treiben lassen, ...“ (aus: „Die Ordnung der Mäkler beneb t Taxa der beeydigten Mäkler“, 1679) Der Maklereid wurde erstmals 1567 ausgesprochen und war bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches im Jahr 1861 gebräuchlich.Der historische Maklereid:


Maklereid

