Maklerqualität
Die Arbeit des Finanz- und Versicherungsmaklers geht weit über Produktvermittlung und -verkauf hinaus. Er steht seinen Kunden als Experte mit Fachkompetenz, Erfahrung und Engagement zur Seite. Er ist ihr Berater und Vertrauter in allen Fragen zu finanziellen Belangen und Versicherungen für Alltag und Beruf. Damit übernimmt der unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler eine große Verantwortung gegenüber seinen Kunden – seine ausschließlichen Auftraggeber. Transparenz und Vertrauen sind die Grundsteine, auf die der unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler seine Arbeit als Anwalt des Kunden aufbaut.
Im Dienst des Kunden: der unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler
Frei von Versicherungsgesellschaften, Banken und Finanzinstituten stellt der Makler seine Arbeit ausschließlich in den Dienst seiner Kunden. Neben seinen Fachkompetenzen ist auch seine persönliche Beratungsqualität entscheidend bei jedem Kundenkontakt.
Die kaufmännische und rechtliche Ideal-Vorstellung über den unabhängigen Makler ist, dass der Verbraucher sich von sich aus an den Makler wendet und ihn beauftragt, in seinem Interesse tätig zu werden. Wird der Makler im Auftrag des Kunden tätig, so stehen ihm viele Möglichkeiten offen, Gesellschaften mit den besten Preis-Leistungsverhältnissen zu empfehlen. So bietet er seinen Kunden Lösungen an, die optimal zur finanziellen Lage, Risikogegebenheit und zu den Bedürfnissen in Alltag und Beruf passen. Der Kunde profitiert davon mit ausreichend Schutz und Versorgung und optimiert seine Prämien und Deckungen nachhaltig.
Pflichten des unabhängigen Finanz- und Versicherungsmaklers
Vertragsrechtlich gilt der Makler als treuhändischer Sachwalter im Interesse des Kunden. Das Vertragsverhältnis zwischen beiden wird in einem Maklervertrag geklärt. Mit der Maklervollmacht, die den unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler gegenüber den Gesellschaften als Vertreter legitimiert, vermittelt er Verträge für seinen Kunden. Ebenfalls Grundlage für den Maklervertrag sind die Pflichten gegenüber dem Kunden - in aller erster Linie die Angabe, dass er unabhängig von Gesellschaften und Institutionen agiert. Der Umfang weiterer Pflichten betrifft unter anderem die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes, passende Finanzprodukte und die Vermittlung entsprechend geeigneter Verträge. Zusätzlich kümmert er sich um die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung der bestehenden Vertragsverhältnisse.
Mit den EU-Vermittlerrichtlinien ist der unabhängige Makler auch verpflichtet, Protokoll über jede Beratung zu führen und die daraus resultierenden Vorschläge zu begründen. Das Beratungsprotokoll, das in Kopie dem Kunden zur Unterschrift weitergereicht wird, dient vor allem zum beiderseitigen Verständnis der Kundenwünsche und zum Schutz des Verbrauchers. Bei schuldhaften Verletzungen der Pflichten haftet der unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler gegenüber seinem Kunden mit seinem Vermögen. Um dieses Risiko tragen zu können, muss er eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorweisen.
Zulassungskriterien
Der Beruf des unabhängigen Finanz- und/oder Versicherungsmakler ist erlaubnispflichtig und beruft sich auf Mindestqualifikationen, die aus der EU-Vermittlerrichtlinie hervorgehen. Eine Erlaubnis zur Berufsausübung erteilt die Industrie- und Handelskammer demjenigen, der mit Erfolg die Prüfung von Kenntnissen und Fähigkeiten absolviert hat und über geordnete Vermögensverhältnisse verfügt. Ebenso wird geprüft, ob der Antragssteller in den letzten fünf Jahren strafrechtlich verurteilt wurde oder Insolvenz angemeldet hatte.
Die Vorlage der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme von mindestens 1,13 Millionen Euro ist ebenso Pflicht, um die staatliche Zulassung zu erhalten und bei der IHK als Makler registriert zu werden. Bei jedem Schriftverkehr, wie auch bei allen Präsentationen im Netz, ist diese Register-Nummer und der Sitz der zuständigen IHK anzugeben. Zudem muss der unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler darlegen können, dass er mit verschiedenen Anbietern am Markt zusammenarbeitet, um den Verdacht auf Ausschließlichkeit zu vermeiden.
Vergütung des unabhängigen Finanz- und Versicherungsmaklers
Dem unabhängigen Makler bieten sich zwei Möglichkeiten der Vergütung an: Courtage vom Anbieter oder Honorar vom Kunden. Bei der Vergütung durch Courtage zahlt die Versicherungsgesellschaft oder die Finanzinstitution nach erfolgreichem Vertragsabschluss. Bei Vergütung durch Honorar vereinbart der Finanz- und Versicherungsmakler mit seinem Kunden einen Betrag, mit dem die Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungsleistungen abgedeckt sind, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsabschluss kommt oder nicht.


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