Erstinformation
Alle Vermittler haben eine Selbstauskunftspflicht gegenüber dem Kunden. Das bedeutet, dass der Vermittler beim ersten Kundenkontakt folgende Angaben klar und verständlich schriftlich mitteilen muss:
- Name
- Anschrift, Telefon, Faxnummer, E-Mail
- Rechtsstellung (Makler, Mehrfachagent, Versicherungsvertreter, usw.)
- zuständige Behörde für seine Registrierung
- Registrierungsnummer
- Besitz einer direkten oder indirekten Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens
- Anteile von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers durch ein Versicherungsunternehmen oder ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens
- Daten über das Versicherungsunternehmen selbst
- Angaben der Schlichtungsstelle
Nur in zwei Fällen dürfen diese Informationen mündlich übermittelt werden:
- wenn der Versicherungsnehmer es wünscht oder
- wenn der Versicherer eine vorläufige Deckung gewährt.
Doch gilt in beiden Fällen: Unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. mit dem Versicherungsschein müssen die Informationen dem Versicherungsnehmer in Textform zur Verfügung gestellt werden.
Ergibt sich aus dem ersten Kundengespräch ein Vertragsabschlussgespräch, so muss der Vermittler weitere Angaben in Textform festhalten und dem Kunden übergeben. Er muss u.a. nachweisen, dass er ein Makler mit hinreichendem Marktüberblick ist. Ist die Produktauswahl in Einzelfällen eingeschränkt, so muss dies vorab angegeben werden. Mehrfachagenten müssen gegenüber dem Kunden erklären, für welche Versicherer sie arbeiten. Gebundene Vermittler müssen darlegen, ob sie an eine oder mehrere Gesellschaften gebunden sind und welche Versicherungsprodukte sie anbieten.




