VVG-Reform
Nicht erst die Urteile von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2005, in denen eine angemessene Beteiligung der Verbraucher an den stillen Reserven und Überschüssen sowie mehr Transparenz bei den Lebensversicherungen gefordert wurde, machten eine Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) notwendig. Denn das geltende Versicherungsvertragsgesetz stammt aus dem Jahre 1908 und ist dementsprechend angestaubt. So befand auch das Bundesministerium der Justiz, dass dieses Gesetz den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht werde. „Wir sorgen bei allen Versicherungsverträgen für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung der Eckpunkte der Gesetzesreform. Seit dem 1. Januar 2008 ist das Gesetz in Kraft und gilt für alle laufenden Versicherungsverträge.
Mehr Schutz und Transparenz für Verbraucher
Die Gesetzesreform bringt einen verbesserten Verbraucherschutz mit sich. Versicherer werden in die Pflicht genommen, die Kunden verständlich zu beraten und das Beratungsgespräch schriftlich zu dokumentieren. Außerdem muss der Versicherer die Kunden vor Vertragsabschluss über alle Vertragsbestimmungen und allgemeine Versicherungsbedingungen informieren. Damit fällt das so genannte Policenmodell weg. Somit ist es nicht mehr möglich, den Versicherten sämtliche Vertragsunterlagen erst mit dem Versicherungsschein zu übersenden.
Mehr Rechte gibt es auch beim Widerruf. Es macht dann keinen Unterschied mehr, ob man einen Vertrag an der Haustüre, im Internet oder in der Agentur abschließt – die Vertragserklärung kann nun unabhängig von der Vertriebsform und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer zweiwöchigen Frist widerrufen werden. Bei Lebensversicherungen beträgt die Frist sogar 30 Tage.
Weitere gravierende Änderung: Das so genannte Alles-oder-Nichts-Prinzip fällt weg. Vor der Reform war es so, dass man bei leichter Fahrlässigkeit die volle Entschädigung erhielt und die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit gar nicht leisten musste. Seit Januar 2008 wird eine anteilige Entschädigung je nach Grad der Fahrlässigkeit gezahlt. Demnach kommt es zu einzelnen Abstufungen bei der Entschädigungshöhe. Nur wer vorsätzlich einen Schaden verursacht, geht nach wie vor leer aus.
Wichtige Änderungen bei den Kapitallebensversicherungen
Die Kapitallebensversicherung hat in Deutschland immer noch eine herausragende Bedeutung für die Altersvorsorge. Daher gab es besonders hier weit reichende Änderungen. So wurde im Gesetz ein Anspruch auf Überschussbeteiligung verankert. Auch soll der Versicherte angemessen an den so genannten stillen Reserven beteiligt werden.
Verbesserungen gibt es auch bei den Rückkaufswerten. Wer bisher seine Lebensversicherung frühzeitig kündigen musste, bekam nicht selten deutlich weniger raus, als er einbezahlt hatte. Nun werden die Rückkaufswerte allerdings höher ausfallen, da sie nach dem Deckungskapital der Versicherung zu berechnen sind. Bisher wurde für die Berechnung des Rückkaufswertes der unklare Begriff des Zeitwertes herangezogen.
Auch bei Abschluss- und Vertriebskosten wird für mehr Durchblick für die Kunden gesorgt und die Transparenz erhöht. Diese Kosten müssen klar offen gelegt werden. Das schützt vor bösen Überraschungen.




