Historie
Der Ursprung der Versicherung wurde vor langer Zeit gelegt. Schon ca. 2500 v. Chr. gab es einen Begräbnisverein von Steinmetzen in Ägypten, der als Vorfahre der heutigen Lebensversicherung gilt. Der Urvater der Sachversicherung trat 500 Jahre später in Erscheinung. Um 2000 v. Chr. schlossen sich babylonische Händler zusammen, um ihre Karawanen gegenseitig abzusichern. 1750 v. Chr. wurde der „Codex Hammurabi“ verabschiedet. Der babylonische König Hammurabi legte damit Bestimmungen zu Schadenersatz bei Raubüberfällen von Karawanen sowie die Haftung von Baumeistern und Ärzte bei Fehlern fest. So trat die erste Haftpflichtversicherung in Erscheinung.
Im Mittelalter wurde das Angebot der Versicherungen nach und nach erweitert und ausgebaut. So boten Gilden Absicherung bei Schiffbrüchen und Bränden. Erstmals wurden durch Zünfte Krankheit, Invalidität und Alter versichert. Ebenfalls im „Service“ der Zünfte enthalten: Hilfe für Witwen und Waisen. 1319 wird zum ersten Mal ein freier Vermittler urkundlich erwähnt: Bardo, ein aus Pisa stammender Makler.
In Hamburg wurde 1588 der erste Seeversicherungsvertrag Deutschlands abgeschlossen. Das erste Versicherungsunternehmen war die Hamburger Feuerkasse, die 1676 gegründet wurde und heute die älteste noch bestehende Versicherung der Welt ist. Weitere deutsche Versicherungen folgten. 1829 wurde der erste nachweisbare deutsche Rückversicherungsvertrag abgeschlossen. Jedoch waren bis ins 19. Jahrhundert viele ausländische Unternehmen am deutschsprachigen Versicherungsmarkt tätig. Mit dem Vertrieb von Transport-, Feuer- und Lebensversicherungen durch inländische Aktiengesellschaften und der weltweiten Bildung von Rückversicherungsunternehmen führte 1883 Reichskanzler Otto von Bismarck im Deutschen Kaiserreich die Sozialversicherung ein.
Seit 1908 gibt es das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer regelt. Im Zuge der EU-Vermittlerrichtlinie aus dem Jahr 2003, die 2007 auch in Deutschland in Kraft tritt, wird auch das VVG reformiert. Seit 2008 gilt das reformierte VVG als Grundlage für Versicherer und Versicherungsnehmer.
Zeitleiste – die wichtigsten Ereignisse
| um 2500 v. Chr. | Begräbnisverein von Steinmetzen in Ägypten |
| um 2000 v. Chr. | Zusammenschluss von Karawanenteilnehmer in Babylonien, um im Falle von Raubüberfällen die Verluste gemeinsam zu tragen. |
| 1750 v. Chr. | „Codex Hammurabi“: Gesetzesstelen des babylonischen Königs Hammurabi mit Bestimmungen zu Schadenersatz bei Raubüberfällen von Karawanen, Haftung der Baumeister und Ärzte bei Fehlern. |
| 6. Jh. n. Chr. | Der fränkische König Chlotar I. (511-565) bestimmt, dass die Centenen (Hundertschaften) dem Einzelnen im Fall von Raub o.Ä. für den Schaden Ersatz leisten müssen. |
| 779 | Kapitulare Karls des Großen verbietet den Schwur der Gilden und erwähnt die gegenseitige Hilfe bei Brand und Schiffsunglücken |
| ab 13. Jh. | Statuten der Bergbau-Knappschaften aus Goslar regeln den Schadenersatz für Gesellen bei Unfällen, Krankheit, Tod und später auch Arbeitsverlust |
| 1319 | Ältestes erhaltenes Dokument, aus dem der Name eines Maklers aus Pisa hervorgeht: Bardo |
| 16. Jh. |
Standardisierte Policen belegen Maklertätigkeiten in Florenz (1523), Spanien (1556), Antwerpen (1563) und London (1575) |
| 1588 | Ältester erhaltener Seeversicherungsvertrag aus Hamburg |
| 1679 | Erste umfassende, bis heute überlieferte Mäklerordnung aus Hamburg (frühere Versionen stammen von 1597, 1625 und 1642) |
| 1685 |
Erste überlieferte Maklerordnung Frankfurt a. M. |
| 1794 |
Inkrafttreten des Allgemeinen Preußischen Landrechts, das eine erste gesetzliche Regelung des Versicherungswesens enthält |
| 1829 | Abschluss des ersten nachweisbaren deutschen Rückversicherungsvertrag |
| 1837 | Neuregelung des Versicherungswesens in Preußen im Zuge des Gesetzes über das Mobiliar-Feuerversicherungswesen |
| 1874 | Inkrafttreten des Handelsgesetzbuches (HGB) = Ende des Monopols der beeidigten Makler. Ab sofort gibt es in Deutschland Handelsmakler (zu denen die Versicherungsmakler gehören) und Zivilmakler (zu denen die Immobilienmakler gehören; sie fallen unter das BGB) |
| 1883 |
Entstehung der Sozialversicherungen: Reichskanzler Otto von Bismarck führt u.a. gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland ein. |
| 1908 | Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) |
| 2003 | EU-Richtlinie für Versicherungsvermittlung tritt in Kraft |
| 2004 | Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) tritt in Kraft |
| Mai 2007 |
„EU-Vermittlerrichtlinie“ tritt in Deutschland in Kraft |
| 2008 | Inkrafttreten des reformierten VVG |




